Zeichnung eines Joints, von dem ein bunter rauch ausströmt und bildet eine Form von Cannabis-Blatt

Cannabis-Legalisierung: Was gilt im Alltag, bei der Arbeit und im Straßenverkehr?

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland wirft im Alltag immer noch viele Fragen auf. Darf man jetzt bei der Arbeit, während des Konzertbesuchs oder abends in der Bar einen Joint rauchen oder nach dem Konsum noch Auto fahren? Wir klären die wichtigsten Fakten.

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das neue Cannabis-Gesetz. Damit sind Anbau, Besitz und Konsum für Erwachsene legal – zumindest teilweise und unter bestimmten Voraussetzungen.

Doch die Legalisierung von Cannabis bleibt umstritten. Das liegt unter anderem daran, dass nach wie vor viele Fragen ungeklärt sind. Und nicht alles, was legal ist, ist auch erlaubt.

Was ist schädlicher: Cannabis oder Alkohol?

Es ist eine der häufigsten Fragen, die uns auf unseren Social-Media-Kanälen begegnen: Was ist schädlicher, Cannabis oder Alkohol?

Die möglicherweise schädlichen Auswirkungen von zwei Suchtmitteln direkt miteinander zu vergleichen, ist schwierig. Unbestritten ist: Am gesündesten ist es, die Finger von allen Drogen zu lassen. Auch, wenn sie legal sind. Dazu zählt neben Alkohol und Zigaretten seit April auch Cannabis.

Alkohol hat im Gegensatz zu Cannabis eine jahrhundertelange Tradition in Deutschland. Er ist die Alltagsdroge Nummer eins. In Deutschland ist laut dem Drogen- und Suchtbericht des Gesundheitsministeriums der Alkoholkonsum von rund 15 Prozent der Erwachsenen problematisch. Das spielt bei der Einschätzung der Gefahren eine wichtige Rolle. Denn die eingenommene Menge sowie Häufigkeit des Konsums haben einen großen Einfluss auf die Langzeitwirkungen.

Die Auswirkungen von Alkohol und Cannabis

Tatsächlich schätzen zahlreiche Suchtmedizinerinnen und -mediziner Alkohol schädlicher ein als Cannabis (Ranking the Harm of Psychoactive Drugs Including Prescription Analgesics to Users and Others–A Perspective of German Addiction Medicine Experts Frontiers in Psychiatry, 2020). Bei regelmäßigem Konsum schädigt Alkohol verschiedene Organe, insbesondere Leber, Bauchspeicheldrüse, Herz und Gehirn. Dazu erhöht Alkoholkonsum das Risiko für verschiedene Krebserkrankungen. In Deutschland sind mehr als fünf Prozent aller Todesfälle ausschließlich auf Alkohol zurückzuführen.

Cannabis hingegen schädigt hauptsächlich ein Organ: das Gehirn. Zwar wird beim Konsum kein lebensbedrohlicher Schaden angerichtet. Allerdings kann Cannabis gerade bei jungen Menschen irreversible Hirnschäden verursachen. Regelmäßiger Konsum kann zudem psychische Erkrankungen wie Psychosen oder Depressionen auslösen. Da Joints häufig in Verbindung mit Tabak geraucht werden, besteht ein erhöhtes Risiko für eine chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Lungenkrebs.

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Cannabiskonsum bei der Arbeit: Was ist erlaubt?

Zahlreiche Fragen drehen sich auch um den Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz. Arbeitsrechtler raten Unternehmerinnen und Unternehmern, klare Regelungen im Betrieb einzuführen, beispielsweise ein generelles Verbot von Cannabis am Arbeitsplatz – ähnlich zum Alkoholkonsum.

Doch auch, wenn es im Betrieb keine Regelungen gibt, heißt das nicht, dass Kiffen am Arbeitsplatz erlaubt ist. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmende schulden dem Arbeitgeber eine ungetrübte Arbeitsleistung. Sie darf also nicht durch den Konsum von Alkohol oder Cannabis beeinträchtigt werden. Ansonsten droht eine Abmahnung oder Kündigung. Oberste Priorität hat nämlich der Arbeitsschutz. Besonders in Handwerksbetrieben können schon kleinste Mengen problematisch sein, wenn Geräte geführt oder Fahrzeuge gesteuert werden müssen.

Das gilt auch, wenn Marihuana oder Alkohol auf dem Weg zur Arbeit konsumiert wurden. Steht jemand bei der Arbeit unter Drogeneinfluss, darf der Arbeitgeber eingreifen und Mitarbeitende nach Hause schicken. Auch dann drohen Konsequenzen. Was nach der Arbeit passiert, bleibt jedem selbst überlassen. Einzige Bedingung ist, dass man am nächsten Tag wieder fit bei der Arbeit erscheint.

Cannabis im Straßenverkehr: Neuer Grenzwert soll kommen

Zwar soll bald ein neues Gesetz kommen, das einen THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr festlegt, ähnlich der Promille-Grenze bei Alkohol. Dieses Gesetz ist allerdings noch in Arbeit.

Die Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums hat zuletzt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC vorgeschlagen. Dies sei vergleichbar mit einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sollen strengere Regeln gelten. Für Personen, die jünger als 21 Jahre oder noch in der Probezeit sind, wird genau wie bei Alkohol ein striktes Verbot nahegelegt.

Nun liegt es am Bundestag, diesen Vorschlag umzusetzen. Bis das neue Gesetz verabschiedet wird, gilt nach wie vor ein absolutes Verbot. Menschen unter THC-Einfluss dürfen kein Fahrzeug führen.

In der Praxis hat sich etabliert: Wer mehr als ein Nanogramm THC im Blut überschreitet, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Es drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. Auch wer unter THC-Einfluss Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren.

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Was gilt in Restaurants, Bars und bei Großveranstaltungen?

Eine pauschale Antwort darauf, ob Kiffen in Bars, Restaurants, Biergärten oder bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten oder Sportevents erlaubt ist, gibt es nicht. Das hängt nicht nur vom Ort ab, sondern auch vom Veranstalter bzw. Gastgeber.

Wenn das Rauchen in Restaurants, Kneipen, Clubs oder Bars – oder in deren Außenbereich – erlaubt ist, ist dort seit der Legalisierung grundsätzlich auch der Konsum von Cannabis erlaubt. Gastronominnen und Gastronomen haben allerdings das Hausrecht. Das bedeutet, dass sie den Konsum in ihren Räumen oder auf ihrem Gelände verbieten dürfen.

Ob das Kiffen bei Großveranstaltungen erlaubt ist, hängt ebenfalls von mehreren Faktoren ab. Klar ist es im Gesetz zum Beispiel für Sportveranstaltungen geregelt. Hier gilt ein Verbot im Umkreis von 100 Metern – auf kleinen Sportplätzen genauso wie in großen Fußballstadien.

Auf den großen Volksfesten wie dem Münchner Oktoberfest oder dem Cannstatter Wasen in Stuttgart sollen ebenfalls Verbote gelten. Auch hier liegt die Entscheidung beim Veranstalter. Allerdings ist der Konsum ohnehin verboten, sobald Jugendliche unter 18 Jahren anwesend sind. Das gilt auch für Großveranstaltungen wie Konzerten oder Partys.

Bayerns Politik kämpft gegen die Legalisierung

Die bayerische Landesregierung um Markus Söder hatte alles versucht, um die Legalisierung in Deutschland aufzuhalten. Nachdem diese nun beschlossene Sache ist, will die Landesregierung den Konsum so stark wie möglich eindämmen.

In einer ersten Maßnahme hat das Kabinett beschlossen, den Konsum von Cannabis auf Volksfesten wie der Wiesn, in Biergärten und in Parkanlagen wie dem Englischen Garten in München zu verbieten. Weitere Verbote sind bereits in Arbeit. Geprüft werden unter anderem ausgewiesene Raucherbereiche, Außenbereiche von Restaurants, Bars und Cafés, touristische Sehenswürdigkeiten, Freibäder und Freizeitparks.

Das Ziel seien praxistaugliche Vorgaben, eine klare Rechtssicherheit für alle Beteiligten sowie der Jugendschutz. Zudem drohen bei Verstößen hohe Strafen. Im bayerischen Bußgeldkatalog stehen beispielsweise 1.000 Euro für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen.

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Wie ist der Verkauf von Cannabis geregelt?

Ursprünglich waren im Gesetzesentwurf der Bundesregierung auch lizenzierte Geschäfte vorgesehen, in denen Cannabis flächendeckend verkauft werden kann. Dieses Vorhaben wurde allerdings nicht bewilligt und ist aktuell auch nicht mehr in Planung.

Das heißt, dass die Weitergabe vorerst nur in nicht-kommerziellen Vereinigungen möglich ist. Ab dem 1. Juli soll es diese sogenannten „Anbauvereinigungen“ oder „Cannabis-Clubs“ geben. Dort können bis zu 500 Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen. Die Ernte darf ausschließlich an diese Mitglieder verkauft werden. Und das auch nur in einer bestimmten Menge. Pro Person sind das maximal 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat. Bei 18- bis 21-Jährigen sind es maximal 30 Gramm pro Monat mit einem maximalen THC-Gehalt von 10 Prozent.

Ein- und Ausfuhr von Cannabis bleibt verboten

Zahlreiche andere Behörden befürchten zudem, dass Deutschland ein begehrtes Ziel für „Cannabis-Tourismus“ wird. Denn innerhalb der EU gilt hierzulande nun eines der liberalsten Cannabisgesetze. In Europa waren jahrelang die Niederlande als Ziel für Cannabis-Tourismus bekannt.

In den meisten anderen europäischen Ländern ist selbst der Besitz von kleinen Mengen der Droge strafbar. Die Befürchtung aus Politik, Polizei und Zoll ist deshalb: Viele Menschen könnten aus diesen Ländern nach Deutschland kommen, um Cannabis zu kaufen oder zu konsumieren.

Die ganz große Sorge ist durch die streng limitierte Anbau- und Abgaberegelung fürs Erste vom Tisch. Die Bundespolizei hat dennoch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt. Denn die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis bleibt verboten. Die Droge darf nicht über deutsche Grenzen gebracht werden.

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